Einleitung
Zum 1. September 2025 treten in der Stadt Kassel neue Grenzwerte für die sogenannten „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU) im Rahmen des Bürgergeldes in Kraft. Diese Werte legen fest, in welcher Höhe Miete sowie Betriebs- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden. Damit sind zahlreiche Bürgergeldempfänger, die bislang einen Teil ihrer Wohnkosten selbst tragen mussten oder eine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben, von wichtigen Änderungen betroffen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die alten und neuen Grenzwerte, die rechtlichen Hintergründe und praktische Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Konstellationen.
1. Vergleich der alten und neuen Grenzwerte
Die Angemessenheit der Unterkunftskosten wird auf Basis der Haushaltsgröße festgelegt. Maßgeblich sind dabei die von der Stadt Kassel vorgegebenen Grenzwerte, die sich für Bestandsfälle und Neuanträge zum 1. September 2025 wie folgt ändern:
| Haushaltsgröße | Fläche (alt/neu) | Grenzwert bis 31.08.2025 | Grenzwert ab 01.09.2025 |
|---|---|---|---|
| 1-Personenhaushalt | 50 m² | 472,50 € | 494,50 € |
| 2-Personenhaushalt | 60 m² | 530,40 € | 546,00 € |
| 3-Personenhaushalt | 75 m² | 622,50 € | 675,75 € |
| 4-Personenhaushalt | 87 m² | 718,62 € | 794,31 € |
| 5-Personenhaushalt | 99 m² | 857,34 € | 910,40 € |
Für jede weitere Person werden jeweils zusätzlich 12 m² sowie 9,20 € pro m² (neuer Wert) als Orientierungswert angesetzt.
Wichtige Hinweise zu Heiz- und Betriebskosten: Auch die Grenzwerte für Heizkosten wurden angepasst und sind nach Haushaltsgröße und Energieart gestaffelt. Dabei ist zu beachten, dass die Jobcenter lediglich bis zur festgelegten Höchstgrenze leisten dürfen – eine Kostenübernahme darüber hinaus ist rechtlich ausgeschlossen.
2. Handlungsempfehlungen: Taktisches Vorgehen für betroffene Bürgergeldempfänger
a) Empfänger, die bislang einen Teil der Miete selbst tragen mussten
Die neue Angemessenheitsgrenze bedeutet, dass Mietkosten bis zu den neuen Werten ab dem 1. September 2025 nun übernommen werden. Prüfen Sie daher umgehend, inwieweit Ihre aktuelle Miete nun (teilweise oder vollständig) von den neuen Höchstwerten abgedeckt ist. Wichtig ist: Wenn Sie erst später feststellen, dass das Jobcenter die Änderung bei Ihnen nicht berücksichtigt hat, kann es sich lohnen, einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter nach § 44 SGB X zu stellen, um die Anpassung für die Zukunft zu erreichen.
b) Empfänger, die eine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben
Wer in der Vergangenheit eine Kostensenkungsaufforderung erhalten hat, sollte sorgfältig prüfen, ob diese mit den neuen Werten möglicherweise gegenstandslos wird. Liegt Ihre Miete zukünftig innerhalb der ab dem 1. September 2025 geltenden Angemessenheitsgrenze, entfällt die weitere Pflicht zur Kostensenkung. Es empfiehlt sich, das Jobcenter schriftlich darauf hinzuweisen und die Aufhebung der Kostensenkungsaufforderung sowie die vollständige Übernahme der tatsächlichen Kosten zu beantragen. Bleibt das Jobcenter untätig oder erfolgt eine ablehnende Entscheidung, sollte zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Praktischer Hinweis: Neue Grenzwerte gelten für alle Neuanträge und Mietverhältnisse ab dem 1. September 2025 automatisch. Für Bestandsmietverträge, bei denen bereits eine Selbstzahlung erfolgt, ist das aktive Nachhaken beim Jobcenter besonders wichtig.
Zusammenfassung: Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 1. September 2025 gelten in der Stadt Kassel höhere Angemessenheitswerte für das Bürgergeld hinsichtlich der Kosten der Unterkunft. Prüfen Sie sorgfältig Ihre Situation:
- Wer bislang „draufgezahlt“ hat, sollte die nötigen Anträge stellen, um künftig die volle Kostenübernahme zu erreichen.
- Wer eine Kostensenkungsaufforderung erhalten hat, kann häufig nunmehr Entwarnung geben und sollte das Jobcenter aktiv informieren.
- Bei Rückfragen oder Problemen empfiehlt sich die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung.
Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie eine mögliche Änderung Ihrer Ansprüche nicht ungenutzt!
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern soll erste Orientierung und Anregungen zum Handeln geben.

