Eine Frau mit einer Kaffetasse in der einen und einem Dokument in der anderen Hand

Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

LSG Hessen: Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall Das Landessozialgericht Hessen hat in einem Urteil vom 07.02.2023, Az. L 3 U 202/21 entschieden, dass beim Kaffeeholen in der Kantine ein sogenannter „innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit“ besteht und damit als Arbeitsunfall zu werten ist. Das gilt natürlich nicht nur für Kaffeetrinker :)) Rechtswissen einfach erklärt […]

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