BSG: Behördliche Fehler sind in der Ermessensausübung bei Sozialhilfe-Rückforderung zu berücksichtigen!

Kurzergebnis Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.12.2024 (Az. B 8 SO 1/24 R) die Revision der beklagten Behörde zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt. Hintergrund des Falls Eine Sozialhilfeempfängerin erhielt ab Juli 2010 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Trotz Umzugs und Heirat, die sie der Behörde nicht mitteilte, wurden die […]

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