Hier finden Sie wichtige Formulare und Muster:
Beachte: Die aktuellen Hinweise bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gehen von einem Vermögensfreibetrag von 5.000 € aus. Seit 01.01.2023 gilt ein Freibetrag von 10.000 €. Die Justizbehörden haben die Formularerklärungen noch nicht angepasst!
Beratungshilfeantrag komfortabel ausfüllen. Hilft, keine Angaben zu vergessen
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe komfortabel ausfüllen. Hilft, keine Angaben zu vergessen