Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

FAQ

Nein. Die erste Kontaktaufnahme dient dazu, Ihren Beratungs- und Vertretungsbedarf festzustellen. Wir besprechen hierbei auch die Konditionen eines etwaigen Mandats. Wenn wir uns über eine Mandatierung einig werden, entsteht ein kostenpflichtiger Anwaltsvertrag. Die kostenlose Anfrage gilt unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme, also ob persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular meiner Website.

Ja. Wenn Sie die finanziellen Mittel für ein Anwaltshonorar nicht haben, können Sie außergerichtlich Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Im Falle einer Klage kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ein Beratungshilfeschein muss grundsätzlich vor Beginn des Auftrags im Original vorgelegt werden und es ist in der Regel eine Schutzgebühr (Eigenanteil) von 15 € zu bezahlen.

In bestimmten Bereichen ist eine Vertretung gegen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe wirtschaftlich nicht vertretbar. Hier bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Dies betrifft in der Regel die Bereiche Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrecht und Pflegerecht. Warum? Die vom Staat übernommenen Gebühren sind nicht kostendeckend. Die Verfahren sind sehr anspruchsvoll und zeitaufwändig, was nur mit einem gewissen Budget durchgeführt werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses das Honorar in Raten zu bezahlen, so dass für jeden eine anwaltliche Vertretung gewährleistet sein sollte. Sprechen Sie mich bitte einfach an, um eine Lösung zu finden.

Auf Anfrage ja. Insbesondere bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht. Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht u.ä. bearbeite ich nicht. Angrenzende Rechtsgebiete wie Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld bearbeite ich ebenfalls

Das kann man pauschal nicht sagen. Richtwerte:
Sozialrecht:
Widerspruchsverfahren ca. 3 Monate
sozialgerichtliche Klageverfahren mindestens ein Jahr
Berufungsverfahren mindestens 2 Jahre
Eilanträge: wenige Tage bis 2 Monate
Ausländerrecht:
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis: 1 Jahr
Klage vor dem Verwaltungsgericht: 3 Jahre

Die Angaben sind nur eine grobe Orientierung. Die Dauer kann deutlich kürzer, aber auch deutlich länger sein. Als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin hat man darauf in der Regel KEINEN Einfluss.

Nein. Das Mandat kann vollständig digital abgewickelt werden. Soweit Originaldokumente erforderlich sind (Vollmacht, Beratungshilfeschein, Prozesskostenhilfeanträge u.ä.) müssen Sie mir diese per Post zusenden oder vorbeibringen. Die notwendigen Unterlagen bitte ich im Idealfall als pdf-Dokument zuzusenden. Nutzen Sie ein Smartphone, können Sie dazu eine kostenlose Scan-App installieren, z.B. von Adobe. Die damit erstellten pdf-Dateien können Sie anschließend an meine E-Mailadresse oder per Signal an mein Handy senden.

Ja. Allerdings erhält man dafür in der Regel kein „Armenrecht“. Das bedeutet, dass ich mit Ihnen ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar vereinbaren muss. Kleine Rückfragen beantworte ich selbstverständlich kostenlos.

Ja! Suchen Sie einfach bei GoogleMaps nach Rechtsanwältin Kathrin Fuchs Kassel.

Ich verzichte aus Datenschutzgründen auf eine GoogleMaps-Einbindung auf meiner Website.

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