„Beratungshilfe: Ihr Weg zum bezahlbaren Rechtsrat“
- Was ist Beratungshilfe?
- Staatliche Unterstützung für anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung
- Ermöglicht einkommensschwachen Bürgern Zugang zu professionellem Rechtsrat
- Wie beantragen Sie Beratungshilfe?
- a) Zuständiges Amtsgericht finden
- Nutzen Sie Online-Tools zur Ermittlung des zuständigen Gerichts
- b) Persönlicher Antrag empfohlen
- Vorsprechen bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts
- Kurze Schilderung Ihres rechtlichen Problems
- Beantragung eines Berechtigungsscheins
- c) Erforderliche Unterlagen
- Dokumente zum rechtlichen Problem
- Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen
- Bei Bezug von Bürgergeld/Sozialhilfe: aktueller Bewilligungsbescheid oft ausreichend
- a) Zuständiges Amtsgericht finden
- Besonderheiten beim Amtsgericht Kassel
- Terminvereinbarung für mündliche Anträge erforderlich
- Online-Buchung erforderlich
- Alternativen zum persönlichen Antrag
- Schriftlicher Antrag möglich, aber zeitaufwändiger
- Umgang mit dem Berechtigungsschein
- Original an den Anwalt senden oder zum Termin mitbringen
- Genaue Bezeichnung der zu prüfenden Angelegenheit wichtig
- Bei mehreren Angelegenheiten: mehrere Scheine erforderlich
- Kosten für Sie
- Eigenbeteiligung von 15,00 €
- Möglichkeit des Erlasses bei finanzieller Notsituation
- Vergütung des Anwalts
- Pauschalvergütung aus der Staatskasse:
- 38,50 € für Beratung
- 93,50 € bei notwendiger Vertretung (z.B. Widerspruchsverfahren)
- Prozesskostenhilfe
- Ergänzung zur Beratungshilfe für gerichtliche Verfahren
Fazit: Beratungshilfe macht rechtliche Unterstützung für jeden zugänglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.