Aktuelle Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz und Bestandsschutz – jetzt handeln!
I. EinführungDas Sozialgericht Marburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 14.02.2025, Az. S 16 AY 11/24 ER) klargestellt, dass auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die gesetzliche Bestandsschutzregelung für Regelbedarfe anzuwenden ist . Diese Auslegung ist gerade für Leistungsberechtigte in der Praxis äußerst relevant, denn es bedeutet, dass die seit 01.01.2025 durchgeführte Absenkung […]