Heute Nachmittag hatte ich in einer Kindschaftssache eine Verhandlung am OLG FFM. Gegen Ende sah sich die Vorsitzende Richterin veranlasst, klare Worte an meine Mandantin zu richten. Sinngemäß äußerte sie, dass erst durch meinen Beitritt in das Verfahren die Sache Struktur angenommen habe. Es sei für meine Mandantin nicht hoch genug zu schätzen, wie gut ich sie durch das Verfahren geführt habe.
Und in der Tat: Hier musste man Fingerspitzengefühl, Sensibiliät in der Wortwahl, aber auch deutliche Worte und Timing beim Versenden von Stellungnahmen unter einen Hut bringen.
Ein schwieriges, am Ende jedoch erfolgreiches Unterfangen.
Ich denke, dieses Verfahren führt uns vor Augen, dass die KI sicherlich in der Lage ist, einige Bearbeitungsschritte zu ersetzen und auch zu erleichtern. Am Ende bedarf es aber doch des „Menschen“ und der „Expertise“ eines Anwalts/einer Anwältin, um ein Verfahren mit dem nötigen Blick und der entsprechenden Emphatie für die Mandanten zu begleiten. Das erlebe ich immer wieder auch in meinen anderen Rechtsgebieten des Sozialrechts und Ausländerrechts sowie in Strafsachen. Ich nehme an, die Kolleg:innen können dies für ihre Rechtsgebiete ebenfalls bestätigen.
Das schließt natürlich nicht aus, dass auch ein Bürger:innen und Unternehmen ohne anwaltliche Hilfe einen Prozess betreiben können. Das angestrebte „Online-Zivilverfahren“ für Bürger:innen bei kleineren Streitwerten ist aus meiner Sicht ein positives Projekt. Aber für viele wird ein Anwalt oder eine Anwältin an ihrer Seite bedeutsam bleiben.