Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Digitale Verwaltung und meine Möglichkeiten als Bürger:in, Unternehmen, Vereine und Organisationen – aktueller Stand und Ausblick

Digitaler Kopf auf blauben Hintergrund

I. Einleitung

Nach Expertenmeinung hinkt Deutschland in Sachen Digitalisierung 15 Jahre zurück. Aber Deutschland holt auf. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht eine Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern vor, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Es ist noch nicht alles umgesetzt. Einen Überblick bietet das Dashboard des Bundes.

Die Rechtsanwälte sind bereits seit dem 01.01.21 verpflichtet, mit den Gerichten ausschließlich elektronisch zu kommunizieren. Die Justiz, also die Gerichte, haben diese Pflicht ab 01.01.26. Das bedeutet, dass nicht nur bei Behörden, sondern auch in der Justiz und Anwaltschaft auf analoge Aktenführung umgestellt wird.

II. Möglichkeiten und was jetzt zu tun ist

Welche Möglichkeiten haben Sie als Bürger:in, als Unternehmen oder Verein? Wie können Sie sich vorbereiten?

Sie können durch die Digitalisierung der Verwaltung Anträge online stellen und vollständig elektronisch einreichen. Je nach Behörde ist es sogar möglich, dass Sie Widersprüche über ein dafür vorgesehenes Onlineportal einreichen können.

Besispiele, was jetzt schon möglich ist:

  • BAfög-Anträge stellen
  • Schwerbehindertenausweise beantragen
  • Arbeitslosengeld und Bürgergeld beantragen
  • Rentenauskunft einholen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Punktestand in Flensburg abrufen
Auf dem Bild steht "Did you know?"

Das Einlegen von Widersprüchen durch einfache E-Mail reicht nicht aus! Warum? Weil dadurch die vorgeschriebene Schriftform nicht gewahrt wird.

Es gibt aber inzwischen mehrere Möglichkeiten, wie Sie dennoch online Widerspruch einlegen können:

Mittels DE-Mail
Qualifizierte Signatur (für Bürger:innen eher zu kompliziert)
Durch ein vorgesehenes Onlineportal der jeweiligen Behörde

In der AusweisApp können Sie sich einen genaueren Überblick über die verschiedenen Dienstleistungen verschaffen. Oder sehen Sie auf dieser Liste nach.

Selbstverständlich profitieren Sie auch als Unternehmer von der digitalen Zukunft. Sie können z.B. bei den Berufsgenossenschaften Unbedenklichkeitsbescheinigungen abrufen.

1. Registrierung

Um Anträge online ausfüllen und absenden, Bescheide abrufen oder auch Widerspruch über ein Onlineportal einlegen zu können, müssen Sie einen Anmeldeprozess durchlaufen. Positiv ist, dass Bund und Länder ein einheitliches Portal haben. Die Länder schließen sich dem Hauptportal BundID an. Das bedeutet, Sie müssen sich nur ein Mal registrieren und können mit Ihrem Nutzerkonto fortan alle digitalen Angebote nutzen.

Für den erstmaligen Anmeldeprozess kann man als Bürger:in z.B. den Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion nutzen. EU-Bürger erhalten auf Wunsch eine eID-Card oder Unionsbürgercard. Drittstaatler (nicht Unionsbürger) können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel anmelden.

ACHTUNG: Es gibt 3 Vertrauensstufen

Sie können ein Basiskonto einfach mit Benutzernamen und Passwort erstellen. Der Personalausweis ist nicht erforderlich. Allerdings haben Sie dann nur rudimentäre Nutzungsmöglichkeiten. Zugriff auf Bescheide oder Anträge stellen ist damit nicht möglich.

Die nächste Stufe ist „substantiell“. Diese erreichen Sie mit einem Elster-Zertifikat. Unionsbürger erhalten die Berechtigung mit ihrem EU-Ausweis

Die bedeutsamste Stufe ist „hoch“. Hiermit stehen Ihnen alle Funktionen zur Verfügung. Für diese Vertrauensstufe wird der Online-Personalausweis, die eID des Aufenthaltstitels oder die Unionsbürgerkarte benötigt.

2. Hardware und Software

a) Smartphone, Tablet oder PC

Um sich erstmalig in der höchsten Vertrauensstufe zu registrieren, benötigen Sie entweder ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät. Hintergrund ist, dass die Onlinefunktion Ihres Ausweises ausgelesen werden muss.

b) AusweisApp

Für die Registrierung und um sich später ausweisen zu können, benötigen Sie die AusweisApp. Diese müssen Sie auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem PC installieren.

3. ScanAPP oder Scanner

Um Dokumente Ihren Anträgen beizufügen reicht es grundsätzlich aus, eine Bilddatei, z.B. vom Smartphone aus, in dem Onlineportal hochzuladen. Allerdings ist die Bildqualität für den elektronischen Rechtsverkehr denkbar ungeeignet. Die Aufnahmen sind meist sehr dunkel und unleserlich. Davon abgesehen haben diese Bilddateien aufgrund der hoch auflösenden Smartphone-Kameras ein extrem hohes Datenvolumen.

Sie helfen uns (Behörden, Anwälten, Justiz und Organistationen), wenn Sie entweder am PC einen Scanner verwenden oder eine ScanApp verwenden. Diese stehen meist kostenlos über den jeweiligen Appstore (Android oder iOS) zur Verfügung. Hiermit können Sie Dokumente als pdf-Dateien einscannen.

Generell sollte darauf geachtet werden, eher eine normale oder niedrige Auflösung (DPI) auszuwählen. Sollte es nicht leserlich sein, kann man die nächst höhere Auflösung wählen.

III. Ausblick

Die Verwaltung wird immer digitaler. Stellen Sie sich darauf ein, dass zukünftig alles nur noch online möglich ist. Bereiten Sie sich also rechtzeitig vor!

Geplant bis 2024 sind u.a. folgende Dienstleistungen, die online beantragt werden können:

  • die Ummeldung
  • das Elterngeld
  • die Eheschließung
  • die KfZ-An- und Ummeldung
  • die Baugenehmigung
  • der Führerschein
  • das Wohngeld

Geplant ist, dass die Gerichte für die Bürger:innen ebenfalls digitale Angebote bereitstellen werden. So soll es möglich sein, Beratungshilfeanträge rein digital zu stellen. Zudem ist sogar eine digitale strukturierte Bürgerklage (ohne anwaltliche Unterstützung) für kleinere Verfahren vorgesehen.

Stand meiner Darstellung ist der 03.06.23. Zukünftige Änderungen im Registrierungs- und Anmeldeprozess sind geplant. Ob und wie sich alles entwickeln wird bleibt abzuwarten.

Ich werde zu gegebener Zeit berichten!

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