Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Bürgergeld: Vollständige Leistungseinstellung rechtswidrig

Man sieht Geldscheine und Geldmünzen

Eine Entscheidung des SG Karlsruhe mit großer Tragweite?

Ein spannendes Urteil vom 09.05.23 – Az. S 12 AS 2046/22.

Mitwirkungspflicht

Sozialleistungsbehörden dürfen Leistungen mangels Mitwirkung der Antragsteller grundsätzlich versagen bzw. entziehen. Das ist immer dann verständlich, wenn ohne Mitwirkung der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann.

Insbesondere die Jobcenter machen davon exzessiv Gebrauch und zwar auch dann, wenn es gar nicht um leistungserhebliche Tatsachen geht. Seit Einführung des Bürgergeldes hat sich da nichts geändert.

Im Ergebnis erhalten die Betroffenen gar keine Leistungen (mehr).

Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe hat nun aber entschieden, dass ein vollständiger Entzug verfassungswidrig ist, wenn nicht ein atypischer Sachverhalt (also ein absoluter Ausnahmefall) vorliegt. Eine Entziehung oder Versagung darf nicht mehr als 30 % des Regelbedarfs betragen.

Das Sozialgericht orientiert sich hierbei an der „Sanktionsentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte in einem Urteil 05.11.2019 – 1 BvL 7/16, entschieden, dass Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern nicht mehr als 30 % der Regelleistung betragen dürfen. 

Das Sozialgericht Karlsruhe knüpft außerdem an der Ermessensregelung an.

Die Jobcenter müssen Ermessen ausüben, wenn sie Leistungen versagen oder einstellen wollen. Das Ermessen ist einmal dahin auszuüben, ob man überhaupt Leistungen entzieht und einmal hinsichtlich der Höhe des Leistungsentzugs. Pauschale Verweise auf die finanziellen Interessen der Solidargemeinschaft reichen definitiv nicht aus.

Die Rechtsprechung dürfte sich durchsetzen, so meine Vermutung.

Bedeutung der Entscheidung in der Praxis

In meiner Beratung habe ich sehr viele Fälle, in denen die Jobcenter die Leistungen versagen, einstellen oder entziehen. Je nachdem, welche Konstellation vorliegt, muss man die richtigen Schritte einleiten. Häufig sind Unterlagen angeblich nicht eingegangen. In dem Fall müssen die Unterlagen nachweislich erneut vorgelegt werden. Wenn ein Antrag auf vorrangige Leistungen nicht gestellt wurde, muss man das Jobcenter darauf hinweisen, dass sie die entsprechenden Anträge selbst stellen müssen, bevor sie Leistungen entziehen. Das sind nur zwei Beispiele in denen die Entscheidung relevant wird.

Die Probleme entstehen allerdings nicht nur im Leistungsverhältnis zum Jobcenter. Auch in anderen Bereichen des Sozialrechts, z. B. Arbeitslosengeld, Rente oder Schwerbehinderung kann es zu derartigen Entscheidungen kommen.

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