Einleitung
Zum 1. April 2025 werden drei neue Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Diese Änderungen haben für viele Beschäftigte wichtige Folgen. Als Rechtsanwältin für Sozialrecht möchte ich Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie Ihre Rechte und Ansprüche kennen und effektiv durchsetzen können.
1. Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter [BK-Nr. 2117] Schulterschäden durch starke Belastung
• Betroffene Berufsgruppen: vor allem in Bauindustrie, Handwerk, Textilindustrie, an Schweiß- und Schleifarbeitsplätzen sowie bei Montage-, Forst- und Bauarbeiten
• Ursachen: wiederholte Überkopfarbeiten, schwere körperliche Belastungen
• Symptome: Schmerzen in der Schulter, Bewegungseinschränkungen und Muskelkraftverlust
2. Gonarthrose bei Profi-Fußballerinnen [BK-Nr. 2118]
• Betroffene: vor allem Berufssportlerinnen im Fußball
• Ursachen: intensive und langjährige Belastung der Kniegelenke, typische Verletzungen (z.B. Kreuzband- und Meniskusrisse)
• Auswirkungen: Schmerzen, Steifheit, Bewegungseinschränkungen bis hin zur Berufsunfähigkeit
Voraussetzungen für die Anerkennung von Gonarthrose bei Profi-Fußballer*innen:
- Langjährige Berufsausübung
• Mindestens 13 Jahre Tätigkeit im professionellen Fußball.
• Davon mindestens 10 Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder in einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. - Anrechenbare Tätigkeiten im Jugendalter
• Zeiten einer versicherten Tätigkeit in einer niedrigeren Liga zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr können bei der Gesamtberechnung berücksichtigt werden. - Nachweis der hohen Belastung
• Die Kniegelenke müssen durch die spezifischen Anforderungen und Belastungen des Fußballsports stark beansprucht worden sein (z.B. schnelle Richtungswechsel, Sprünge, intensives Lauftraining). - Diagnostischer Nachweis
• Die Gonarthrose muss durch ärztliche Untersuchungen (Röntgen, MRT) eindeutig belegt sein. - Beruflicher Zusammenhang
• Ein medizinisches Gutachten muss bestätigen, dass die Erkrankung überwiegend auf die Belastungen als Profi-Fußballer*in zurückzuführen ist. - Antrag bei der Berufsgenossenschaft
• Die betroffene Person stellt den Antrag; die zuständige Berufsgenossenschaft entscheidet über die Anerkennung.
3. Chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub [BK-Nr. 4117]
• Betroffene Berufsgruppen: Erzbergleute, Tunnelbauerinnen, Ofenmaurerinnen, Former*innen in der Metallindustrie, Beschäftigte in der Steingewinnung und -bearbeitung oder in Dentallabors
• Ursachen: Langzeitexposition gegenüber Quarzstaub (hohe Staubbelastung am Arbeitsplatz)
• Symptome: chronischer Husten, Atemnot, erhöhtes Risiko für schwere Lungenerkrankungen
Schritte zur Anerkennung einer Berufskrankheit
- Verdacht melden
• Informieren Sie Ihren Arbeitgeberin und Ihren Ärztin über den Verdacht einer Berufskrankheit. - Ärztliche Untersuchung
• Eine Fachärztin stellt die Diagnose und prüft den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. - Antrag stellen
• Reichen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft ein. - Prüfung
• Die Berufsgenossenschaft prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sind.
Ihre Rechte kennen
• Widerspruchsrecht: Bei Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
• Klageweg: Sollte der Widerspruch erfolglos sein, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
• Anwaltliche Unterstützung: Spezialisierte Rechtsanwält*innen für Sozialrecht stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Prävention und Arbeitsschutz
• Arbeitsorganisation: Achten Sie auf ergonomische und sichere Arbeitsabläufe.
• Schulungen und Unterweisungen: Nutzen Sie betriebliche Angebote, um Risiken zu minimieren.
• Meldung von Gefährdungen: Melden Sie potenzielle Gesundheitsrisiken an Ihren Arbeitgeberin oder den Betriebsrat.
Fazit
Die Anerkennung dieser drei neuen Berufskrankheiten sorgt für eine bessere Absicherung von Arbeitnehmerinnen in körperlich anspruchsvollen Berufen sowie für Profi-Fußballerinnen. Wenn Sie vermuten, dass Sie an einer dieser Erkrankungen leiden und dies auf Ihre berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, sollten Sie schnellstmöglich fachkundigen Rat einholen. Als Rechtsanwältin für Sozialrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Wahrung Ihrer Rechte.