Liebe Mandant:innen, leider hat die aktuelle Regierung Regelungen geschaffen, wonach die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduziert bzw. ganz ausgeschlossen wurden.
Regelungen zur Kürzung im Einzelnen – kurz zusammengefasst:
I. Für bestimmte Leistungsbezieher sollen die Asylbewerberleistungen nur noch für 2 Wochen gelten, danach gibt es GAR NICHTS MEHR, Ausnahme in Härtefällen!
Diese Regelung gilt für die klassischen Dublin-Fälle, wenn der Asylantrag wegen Unzulässigkeit abgelehnt wird. Dies aber nur, wenn die Ausländerbehörde keine Duldung ausstellt und die Abschiebung bereits angeordnet wurde.
Lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen das Sozialamt die Leistungen vollständig aufgrund dieser neuen Regelung versagt!
Rufen Sie mich gern für einen Termin an, nutzen Sie das JUPUS-Portal oder schreiben Sie ganz einfach eine Mail, falls Sie betroffen sind.
II. Leistungskürzung
Ab 01.01.2025 sinken die Regelsätze für Asylbewerberleistungen. Zum Beispiel erhält eine erwachsene Person nur noch 441 € statt zuvor 460 €. Auch die anderen Regelleistungsstufen werden gekürzt.