Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Tinnitus: Schwerbehinderungsgrad beantragen – Dein Weg dahin!

Ohr mit Schallwellen dargestellt zur Verdeutlichung von Tinnitus

Was ist Tinnitus aus medizinischer Sicht?

Tinnitus ist eine medizinische Erscheinung, bei der Betroffene Geräusche wahrnehmen, die nicht aus einer externen Schallquelle stammen. Diese sogenannten Phantomgeräusche können sich sehr unterschiedlich äußern und werden meist als Pfeifen, Rauschen, Brummen, Zischen, Summen, Klopfen oder auch Klicken beschrieben. Die Lautstärke und der Klang des Tinnitus können von Person zu Person stark variieren und sich im Tagesverlauf verändern. Manche nehmen das Geräusch dauerhaft wahr, andere nur phasenweise, oft stärker in ruhiger Umgebung oder in Stresssituationen. Tinnitus kann auf einem Ohr, auf beiden Ohren oder mittig im Kopf empfunden werden.

Medizinisch unterscheidet man zwischen subjektivem und objektivem Tinnitus: Der subjektive Tinnitus ist die häufigste Form und beruht auf einer fehlerhaften Verarbeitung von Hörreizen im Gehirn. Der objektive Tinnitus ist sehr selten und entsteht durch messbare Geräusche, häufig bedingt durch Gefäßveränderungen oder Muskelbewegungen in der Nähe des Innenohrs, die auch von außen erfasst werden können.

Dauert der Tinnitus länger als 3 Monate an, spricht man von einem chronischen Tinnitus.

Die Ursachen von Tinnitus sind vielfältig und reichen von Lärmschäden, Hörverlust, Durchblutungsstörungen, Entzündungen bis zu neurologischen oder psychischen Faktoren. Begleiterscheinungen können Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Nervosität, Depressionen oder soziale Rückzugserscheinungen sein, insbesondere wenn der Tinnitus chronisch und belastend ist.

Tinnitus ist also eine komplexe medizinische Erscheinung mit starken Auswirkungen auf das tägliche Leben, die auch im sozialrechtlichen Kontext, insbesondere beim Schwerbehindertenrecht, berücksichtigt werden muss. Die genaue medizinische Dokumentation der Symptome und Begleiterkrankungen ist für Betroffene essenziell, um sozialrechtliche Ansprüche durchzusetzen und etwa einen Grad der Behinderung (GdB) anerkannt zu bekommen.

Tinnitus und Schwerbehinderung – Was gilt sozialrechtlich?

Tinnitus kann zu massiven psychischen und sozialen Beeinträchtigungen führen. Aus rechtlicher Sicht ist eine Anerkennung als Behinderung oder Schwerbehinderung über den sogenannten Grad der Behinderung (GdB) möglich. Laut Versorgungsmedizinischer Verordnung wird Tinnitus als Schwerbehinderung anerkannt, wenn dadurch erhebliche seelische Störungen oder soziale Anpassungsschwierigkeiten entstehen.

Die Einstufung erfolgt gestaffelt:

BeeinträchtigungGdB
Ohrgeräusche (Tinnitus) ohne erhebliche Hörschädigung0 – 10
Ohrgeräusche mit erheblicher Beeinträchtigung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit10 – 20
Ohrgeräusche mit schweren psychovegetativen Begleiterscheinungen30 – 40
Ohrgeräusche mit schwerer depressiver Störung und erheblicher sozialer Anpassungsschwierigkeit50 und mehr

Praktisches Beispiel und Handlungsempfehlungen

Eine Mandantin kommt zu mir in die Kanzlei, nachdem ihr Antrag auf Schwerbehinderung mit einem GdB von lediglich 20 abgelehnt worden war. Sie litt seit Jahren unter chronischem Tinnitus, konnte nachts kaum schlafen und entwickelte zunehmend depressive Symptome mit sozialem Rückzug. Ihr Hausarzt hatte den Tinnitus zwar dokumentiert, die psychischen Folgen jedoch nicht ausreichend dargestellt. Nach Einholung eines detaillierten psychiatrischen Gutachtens, das die schwere depressive Episode und die Schlafstörung belegte, kann im Widerspruchsverfahren ein GdB von 50 durchgesetzt werden. Damit erhält sie nicht nur den Schwerbehindertenausweis, sondern auch Zugang zu wichtigen Nachteilsausgleichen wie besonderem Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.

So gehen Sie bei der Antragstellung des Schwerbehindertengrades vor

Die erfolgreiche Anerkennung einer Schwerbehinderung bei Tinnitus erfordert eine strategische Vorgehensweise. Bevor Sie für den Tinnitus einen Schwerbehindertengrad beantragen, sollten Sie zunächst alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen ärztlich dokumentieren lassen. Neben dem HNO-ärztlichen Befund sind besonders psychiatrische oder psychotherapeutische Berichte von Bedeutung. Legen Sie dar, wie sich der Tinnitus auf Ihren Alltag auswirkt: Können Sie sich bei der Arbeit konzentrieren? Leiden Sie unter Schlafmangel? Haben Sie sich sozial zurückgezogen? Diese Informationen sollten im Antrag beim Versorgungsamt detailliert aufgeführt werden. Reichen Sie sämtliche Arztbriefe, Therapienachweise und Befunde ein, die Ihre Einschränkungen belegen.

Was tun bei Ablehnung?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt oder mit einem zu niedrigen GdB beschieden werden, ist der Widerspruch das richtige Mittel. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Nutzen Sie diese Zeit, um weitere fachärztliche Stellungnahmen einzuholen, die Ihre Beeinträchtigungen präziser darstellen. In vielen Fällen führt erst das Widerspruchsverfahren zu einer angemessenen Bewertung, da die Versorgungsämter oft erst dann eine vertiefte medizinische Prüfung vornehmen. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten, denn die richtige Aufbereitung der medizinischen Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg.

Nehmen Sie sich für das Widerspruchsverfahren anwaltliche Unterstützung. Als Rechtsanwältin kann ich für Sie Akteneinsicht nehmen und weitere Informationen erhalten, Ihnen mitteilen, welche Unterlagen bislang unzureichend waren und am Ende den Widerspruch für Sie begründen.

MERKE

  • Nur dokumentierte Beschwerden und Einschränkungen werden anerkannt.
  • Wer psychische Folgeerkrankungen (Depression, Angst, soziale Anpassungsschwierigkeiten) durch Tinnitus erlebt, muss dies lückenlos durch Befunde belegen.
  • Begleiterkrankungen wie Hörverlust lassen sich kombinieren und erhöhen den Gesamt-GdB.
  • Bei Ablehnung sollte zeitnah Widerspruch eingelegt werden. Nehmen Sie gegebenenfalls anwaltlichen Beistand.

Reichen die gesundheitlichen Begleiterscheinungen des Tinnitus nicht für einen Schwerbhindertengrad (GdB 50) aus, haben Sie aber noch weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von mindestens 20, kann dies insgesamt trotzdem zu einer Feststellung der Schwerbehinderung führen!

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ist der Weg zum Sozialgericht mittels Klage offen. Spätestens im Klageverfaharen wird dann Ihr Gesundheitszustand und Ihre Beeinträchtigung umfassend geprüft, indem zunächst Befundbericht von den Sie behandelnden Ärzten eingeholt werden und oft ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wird.

Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Ab GdB 50 profitieren Betroffene von besonderen Nachteilsausgleichen:

  • Zusatzurlaub im Job
  • Erschwerter Kündigungsschutz
  • Steuerliche Entlastungen
  • Ermäßigte Eintrittspreise, Mobilitätshilfen

Fazit:
Wer mit Tinnitus einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, sollte alle Beschwerden und Folgen lückenlos ärztlich dokumentieren lassen und rechtzeitig handeln, um die umfangreichen sozialrechtlichen Nachteilsausgleiche zu sichern.

Weitere Informationen zum Grad der Behinderung finden Sie auch in einem weiteren Blogbeitrag

https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krankheiten/tinnitus/anzeichen-verlauf.html

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