🎓 Wichtige Entscheidung im Sozialrecht: Krankenkasse verpflichtet zur Schulbegleitung eines Kindes mit Diabetes Typ 1! 🎓
Eine spannende Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 7. Februar 2025, Az.: S 13 KR 262/23) zeigt erneut die Komplexität im Bereich der Krankenversicherungsleistungen und deren Abgrenzung zur Eingliederungshilfe.
Diabetes Typ 1 und Schulbegleitung – wer trägt die Kosten?
Die Krankenkasse wurde in einem aktuellen Verfahren verpflichtet, die Kosten für die Schulbegleitung einer 7-jährigen, an Diabetes Typ 1 erkrankten Grundschülerin zu übernehmen. Dies erfolgte sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache. Das Gericht entschied, dass die erforderliche Überwachung während der Schulzeit als „häusliche Krankenpflege“ nach § 37 SGB V einzustufen sei, die auch außerhalb der eigenen Wohnung in Schulen gewährt werden kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht die Schulbegleitung nicht als „außerklinische Intensivpflege“ betrachtete, da keine Pflegefachkraft erforderlich ist; ein angelerntes Elternteil würde genügen.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Abgrenzung zwischen Krankenpflegeleistungen und Eingliederungshilfe, indem sie die Zielrichtung der Leistungen – medizinische Überwachung versus Bildungsintegration – klar differenziert.
Diese Entscheidung könnte für ähnlich gelagerte Fälle interessant sein, da sie Kriterien zur Abgrenzung der Leistungsträger klarstellt und den Umfang der Krankenkassenpflichten in Bezug auf die Schulbefähigung chronisch kranker Kinder aufzeigt.
Antrag bei Krankenversicherung stellen!
Das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt unterstreicht die Bedeutung einer klaren Trennung zwischen schulischer Betreuung und medizinisch notwendiger Unterstützung. Sollten Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte eines Kindes mit chronischen Gesundheitsproblemen auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sein, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenversicherung, so dass Ihr Kind die erforderliche Schulbegleitung erhält.