PTBS als Berufskrankheit für Rettungssanitäter – oder was sind eigentlich „Wie“-Berufskrankheiten?
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.06.2023 – B 2 11/20 R Das Bundessozialgericht (BSG) hat gestern festgestellt, dass bei Rettungssanitätern eine Posttraumatische Belastungsströrung (PTBS) als eine Wie-Berufskrankheit anerkannt werden muss. Hierbei wurde deutlich darauf hingewiesen, dass nach den aktuellen Erkenntnisquellen ein abstrakt-genereller Ursachenzusammenhang zwischen den traumatisierenden Einwirkungen, denen Rettungssanitäter ausgesetzt sind, und einer Posttraumatischen Belastungsstörung besteht. […]
