Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Gesetzliche Unfallversicherung

Frau mit Kaffeetasse und Unterlagen eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz trotz eigenwirtschaftlicher Tätigkeit?

Das Bundessozialgericht stärkt mit aktuellem Urteil den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfällen während eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten im Betrieb. Erfahren Sie, wann Kaffeetrinken im Sozialraum als Arbeitsunfall gilt und wie Sie Ihren Versicherungsschutz nach einem Unfall am Arbeitsplatz sichern können.

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Eine Frau mit einer Kaffetasse in der einen und einem Dokument in der anderen Hand

Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

LSG Hessen: Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall Das Landessozialgericht Hessen hat in einem Urteil vom 07.02.2023, Az. L 3 U 202/21 entschieden, dass beim Kaffeeholen in der Kantine ein sogenannter „innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit“ besteht und damit als Arbeitsunfall zu werten ist. Das gilt natürlich nicht nur für Kaffeetrinker :)) Rechtswissen einfach erklärt

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