Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Heizkosten – den Staat an den Kosten beteiligen

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Antragstellung Bürgergeld für einen Monat

Die Kosten zum Heizen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Eigenheimbesitzer, die z.B. Öl kaufen müssen. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Bürgergeldes nun folgende Regelung geschaffen:

Jeder, der sich durch eine Heizkostennachzahlung oder einer Einmalbeschaffung finanziell überfordert sieht, kann rückwirkend für 3 Monate gerechnet ab dem Monat nach der Fälligkeit einen Antrag beim Jobcenter auf Bürgergeld stellen. Hier wird der Bedarf um den Betrag der Heizkostennachzahlung bzw. des Kaufpreises erhöht, was dann zu einem Anspruch führen kann.

Geregelt ist das in § 37 Abs. 2 SGB II.

Beispiel:

  1. Wenn Du am 22. Oktober 2023 neues Heizöl gekauft hat, dann hast Du noch bis zum 31.12.23 Zeit, einen Bürgergeldantrag für den Monat Oktober zu stellen.
  2. Du hast Holzpellets am 15.08.23 gekauft. Jetzt hast Du noch bis zum 30. November 2023 Zeit, einen Antrag zu stellen.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag kann zunächst fristwahrend ohne Beifügung von Unterlagen gestellt werden. Es sollte aber bereits darauf hingewiesen werden, dass man Bürgergeld nur für einen Monat wegen der Heizkostenrechnung stellt.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Online-Portal des Jobcenters verwenden: https://web.arbeitsagentur.de/websso-prod/login/?from=router&resource_url=https:%2F%2Fweb.arbeitsagentur.de%2Fsgb2ha%2Fsgb2ha-ui%2Fpd&rid=6b4aa0a6-35f3-4e70-aeb6-e028fe7f7172

Alternativ sollten Sie den Antrag in nachweisbarer Form, etwa durch eine E-Mail einreichen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, klicken Sie hier, um zum Formular zu kommen

Die Vermögensgrenze beträgt für eine Person im Haushalt bis 31.12.2023 40.000 € und für jede weitere Person, die zur Bedarfsgemeinschaft gehört 15.000 €. Daneben gibt es noch weiteres Schonvermögen.

Was passiert nach dem 31.12.2023?

Ab dem 01.01.2024 kann der vorstehende Antrag auf Heizkostenübernahme selbstverständlich weiterhin eingereicht werden. Allerdings geht das dann nicht mehr rückwirkend, sondern muss im Monat der Fälligkeit gestellt werden. Wann der Fälligkeitszeitpunkt vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

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