Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz trotz eigenwirtschaftlicher Tätigkeit?
Das Bundessozialgericht stärkt mit aktuellem Urteil den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfällen während eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten im Betrieb. Erfahren Sie, wann Kaffeetrinken im Sozialraum als Arbeitsunfall gilt und wie Sie Ihren Versicherungsschutz nach einem Unfall am Arbeitsplatz sichern können.