Bild mit Eule auf einem Buch sitzendKathrin Fuchs
@kathrinfuchs

Bezahlkarte für Asylbewerber – verfassungswidrig?

Worum gehts bei der Einführung der Bezahlkarte?

Die Ampel-Koalition hat beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber einzuführen. Es handelt sich um eine Guthaben-Debitkarte, die monatlich mit dem Betrag der Asylbewerberleistungen aufgeladen wird.

Die konkrete Ausgestaltung der Karte wird derzeit noch geprüft. Die einzelnen Bundesländer können jeweils für sich regeln, inwieweit räumliche Beschränkungen, aber auch Beschränkungen der Geschäfte mit der Karte verbunden werden. Hier ist noch vieles offen.

Wie ist der Stand des Verfahrens?

Im Moment prüfen die einzelnen Bundesländer noch die konkrete Verfahrensausgestaltung, insbesondere die Anbieter und Abläufe. Einige Pilotregionen wie z.B. der Landkreis Eichsfeld haben die Karte bereits eingeführt.

Im Sommer ist die bundesweite Einführung geplant.

Muss ich das als Betroffener akzeptieren?

ProAsyl und einige spezialisierte Rechtsanwälte und weitere Organisationen haben bereits Musterklagen und Eilanträge gegen die Bezahlkarte vorbereitet.

Konkret kritisieren wir die fehlende Dispositionsfreiheit für einzelne Bedarfspositionen. Zudem dürfte es sehr schwer sein, mit einem geringen Taschengeldbarbetrag bestimmte Ausgaben zu tätigen (z.B. Anwaltskosten, Bäcker, Eintrittsgelder für Zoos, Prepaid-Karten fürs Ausland, etc.). Eine Bedarfsunterdeckung ist absehbar. Verschärft wird die Situation dadurch, dass der Leistungsbezug von 18 auf 36 Moante erweitert wurde. Das allein ist bereits höchst wahrscheinlich verfassungswidrig.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich gern an mich oder ProAsyl unter folgendem Link melden: https://www.proasyl.de

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